B-Ware

Als B-Ware, auch Ware zweiter Wahl (kurz zweite Ware oder Zweitware) genannt, werden im Gegensatz zur A-Ware (erste Wahl) und C-Ware (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und voll funktionsfähig sind. Die Einschränkung der Gewährleistung bei B-Ware auf ein Jahr ist in Deutschland unzulässig.

  1. 1 2 B-Ware – Glossareintrag bei Fabrikverkauf-outlet-store.de; Stand: 12. Februar 2012
  2. Gewerblicher Widerruf (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche im Internet Archive )  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. – ein Blog-Artikel, vom 22. März 2010
  3. TEST, 12/2023
  4. onlinehaendler-news.de: Einschränkung der Gewährleistungsfrist für „B-Ware“ zulässig?