Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
— BzKJ —
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gründung 19. Mai 1954
Hauptsitz Bonn,
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Sebastian Gutknecht
Haushaltsvolumen 8,143 Mio. EUR (2026)
Netzauftritt bzkj.de

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn und untersteht dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sie dient dem gesetzlichen Jugendmedienschutz.

Die BzKJ wurde 1954 gegründet und hieß zunächst Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), bis 1967 war sie dem Bundesministerium des Innern zugeordnet. Von 2003 bis 2021 hieß die Behörde Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Die Aufgabe der „Prüfstelle“ der BzKJ ist dabei das Prüfen von Medien auf jugendgefährdende Inhalte und das Führen der „Liste der jugendgefährdenden Medien“, umgangssprachlich auch „Index“ genannt. Darüber hinaus unterstützt die „Zukunftswerkstatt“ der BzKJ die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes und fördert kindgerechte Zugänge zum Internet. Eine Übersicht der „Medienphänomene mit Gefahrenpotenzial“ bietet der „Gefährdungsatlas“.

  1. Bundeshaushalt – Offizielle Webpräsenz. In: Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 9. März 2024.
  2. Aufgaben. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, abgerufen am 5. Mai 2021.