Badetod
Der Badetod (auch mittelbares Ertrinken oder atypisches Ertrinken genannt) ist ein Tod im Wasser, der grundsätzlich nicht durch Ertrinken verursacht wird. Es handelt sich um einen rechtsmedizinischen Begriff; der Badetod wird anhand einer Obduktion festgestellt. Im Gegensatz zum Ertrinkungstod (dem sogenannten Badeunfall oder auch „unmittelbaren“ Ertrinken) sind beim Badetod die Lungen und der Magen-Darm-Trakt bei der Obduktion im Wesentlichen frei von Wasser. Das heißt, dass es vor dem Tod zu keiner oder nur wenig Wasseraspiration (Wassereinatmung) gekommen war.
Gelegentlich wird der Badetod mit dem Reflextod im Wasser gleichgesetzt (Badetod im engeren Sinne). Dagegen ist beim Badetod im weiteren Sinne der Reflextod nur eine mögliche Ursache.
- ↑ Rogal, Schrader, v. Reibnitz: Plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache. In: Intern. Journal of Legal Medicine. Volume 36, Supplement 1, Springer-Verlag, 1942. (Online-Link)
- ↑ Skript Rechtsmedizin Thanatologie (Lehre vom Wesen des Todes) ( vom 16. Februar 2009 im Internet Archive) der Ludwig-Maximilians-Universität München