Bahnsteighöhe (Deutschland)
| 380 mm | 550 mm | 760 mm | 960 mm |
In Deutschland gibt es Bahnsteige im Bereich der Eisenbahn (Fern-, Regional- und Stadtschnellverkehr), im Bereich der Straßenbahn (was rechtlich gesehen auch Stadtbahnen und U-Bahnen einschließt) sowie für diverse Peoplemover. Zusätzlich können Bahnsteige der Straßenbahn auch gleichzeitig als Bussteige dienen. Stand 2018 war Deutschlands niedrigster Bahnsteig im Bereich der Eisenbahn mit einer Höhe von 60 mm am Halt Welgesheim-Zotzenheim der Rheinhessenbahn. Zu den höchsten Bahnsteigen gehören solche der S-Bahn Berlin, die noch eine Höhe von 1030 mm besitzen.
Für die Eisenbahnen legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 380 mm bis maximal 960 mm für normalspurige Eisenbahnen fest. Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante gelegt werden; Höhen von unter 380 mm und über 960 mm sind unzulässig. Bahnsteige mit einer Höhe von 960 mm über Schienenoberkante sollen nur verwendet werden, wenn dort ausschließlich S-Bahn-Züge mit dieser Einstiegshöhe verkehren. Bahn, Bund und Länder bemühen sich um eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen auf 760 mm. 550 mm sind jedoch in mehreren detailliert umgrenzten Ausnahmefällen weiterhin erlaubt, beispielsweise wenn die Mehrzahl der Bestandsbahnsteige bereits diese Höhe hat oder bei grenzüberschreitenden Linien. Voraussetzung ist dabei jeweils, dass die Züge dieser Linien in Knotenbahnhöfen an getrennten Bahnsteigen halten können. Wenn ausschließlich Tram-Train-Fahrzeuge an einem Bahnsteig halten sind 380 mm erlaubt.
Für Straßenbahnen (und rechtlich gleichgestellte Systeme) legt die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung fest, dass die Bahnsteighöhe sich nicht mehr als 250 mm von der Einstiegshöhe der Fahrzeuge unterscheiden darf. Zusätzlich dürfen im Geltungsbereich der BO Strab die Wagenböden an den Einstiegen nicht tiefer als die Bahnsteige liegen. Große Straßenbahn-Netze in Deutschland sind auf Niederflur-Fahrzeuge mit Einstiegshöhen von 300 bis 350 mm ausgelegt. Bei Stadt- und U-Bahnen mit stufenfreien Einstiegen liegen die Bahnsteighöhen zwischen 800 mm und 1050 mm (U-Bahn München).
- ↑ Platforms of train stations in Germany. Abgerufen am 13. Juli 2024.
- ↑ § 13 der EBO
- ↑ Deutscher Bundestag (Hrsg.): Angemessene Bahnsteighöhen für eine benutzerfreundliche Eisenbahninfrastruktur. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/5153) (= Drucksache. Nr. 17/5382). Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, 6. April 2011, ISSN 0722-8333 (bundestag.de [PDF; 91 kB; abgerufen am 11. Oktober 2013]).
- ↑ Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III. (PDF) S. 298–301, abgerufen am 20. Februar 2026.
- ↑ § 31 BOStrab - Einzelnorm. Abgerufen am 13. Juli 2024.