Banngut
Als Banngut oder Bannware bezeichnet man solche Güter, die im Krieg dem Prisenrecht unterliegen, da sie der Kriegführung dienen oder diese unterstützen.
Als Banngut oder Bannware bezeichnet man solche Güter, die im Krieg dem Prisenrecht unterliegen, da sie der Kriegführung dienen oder diese unterstützen.