Bannwald

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Wald­stück – oder eine spezielle Form davon.

Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck Bannwald allgemein ein Waldbestand oder -gebiet bezeichnet:

Je nach Waldrecht gibt es hierbei Überschneidungen und Unterschiede zwischen den Begriffen Bannwald, Schutzwald und Erholungswald.

Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht (außer in Baden-Württemberg). Untersagt ist sie hingegen in Kernzonen von Naturschutzgebieten. Kein Bannwald ist das unter Waldbann fallende forstliche Sperrgebiet (befristet gesperrtes Waldstück) oder das befristete Jagdgebiet oder Wildschutzgebiet (während der Jagdzeit oder Zeiten wie Brunft und Aufzucht für Zutritt gesperrte Gebiete).