Bannwald
Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon.
Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck Bannwald allgemein ein Waldbestand oder -gebiet bezeichnet:
- Schutzwald, zum Schutz vor Lawinen, Felssturz, Murgang oder Hochwasser.
- Waldschutzgebiet, geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes.
- Erholungswald, bisweilen auch als Erholungsraum.
Je nach Waldrecht gibt es hierbei Überschneidungen und Unterschiede zwischen den Begriffen Bannwald, Schutzwald und Erholungswald.
Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht (außer in Baden-Württemberg). Untersagt ist sie hingegen in Kernzonen von Naturschutzgebieten. Kein Bannwald ist das unter Waldbann fallende forstliche Sperrgebiet (befristet gesperrtes Waldstück) oder das befristete Jagdgebiet oder Wildschutzgebiet (während der Jagdzeit oder Zeiten wie Brunft und Aufzucht für Zutritt gesperrte Gebiete).