Bannwart
Bannwart ist die im alemannischen Sprachraum verbreitete Bezeichnung für einen Flur-, Wald- oder Rebhüter, also eine offizielle Aufsichtsperson im ländlichen Bereich. Neben der hochdeutschen, in der schweizerischen Schriftsprache gebräuchlichen Bezeichnung Bannwart stehen dialektale Bezeichnungen wie Bammert, Ba(a)wart, Baiwe(r)t, Bauert und Ähnliches.
Der Bannwart entspricht sachlich in vielem einerseits dem norddeutschen Büttel, anderseits bezüglich des Forstwesens einem heutigen dem Förster unterstellten Gruppenleiter.
- ↑ Schweizerisches Idiotikon, Band XVI Sp. 1578/9. In der Ortenau wurde der Bannwart einst auch als Gänsteufel bezeichnet. Gänsteufel. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar, Sp. 1160 (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).