Baugefährdung
Die Baugefährdung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Gesetzlich geregelt ist die Baugefährdung in § 319 StGB und gehört somit zu den gemeingefährlichen Straftaten. Aufgrund der Strafandrohung – Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – handelt es sich bei dem Delikt um ein Vergehen.