Baukindergeld

Das Baukindergeld ist in Deutschland eine staatliche Förderung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Form eines Zuschusses, die derzeit ausläuft, da Voraussetzung ist, dass die Kaufvertragsunterzeichnung bzw. die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erfolgten (vgl. unten).

Der Deutsche Bundestag traf dazu am 12. Juli 2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss (Haushaltsgesetz 2018). Das Baukindergeld trat mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Grundlagen der Umsetzung des Förderprogramms „Baukindergeld“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018, der Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen vom 7./8. Mai 2018 sowie der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 26. Juni 2018.

Das Baukindergeld sollte nach der Ende 2005 abgeschafften Eigenheimzulage die Eigentumsbildung im Immobiliensektor für Familien mit Kindern erleichtern.

Bei Antragstellung bis zum 31. Dezember 2020 gewährt Bayern für jedes Kind zusätzlich 300 Euro pro Jahr Kindergeld für den Hausbau.

  1. Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 10. November 2020.
  2. Bayerische Landesbodenkreditanstalt: Baukindergeld plus. 18. September 2018, abgerufen am 18. September 2018.