Baurecht (Schweiz)

Baurecht bedeutet im Schweizer Privatrecht, dass ein Grundeigentümer einem Baurechtsnehmer zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf (oder unter) seinem Grund und Boden zu bauen. Darum wird es auch als «Landkauf auf Zeit» bezeichnet. Im privaten Baurecht Österreichs wird derselbe Begriff verwendet, während dies in Deutschland als Erbbaurecht bezeichnet wird.