Bayerische Landeszentrale für neue Medien
| Bayerische Landeszentrale für neue Medien – BLM – | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Freistaat Bayern |
| Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
| Aufsichtsbehörde | Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst |
| Gründung | 1. April 1985 |
| Hauptsitz | München |
| Behördenleitung | Thorsten Schmiege, Präsident |
| Netzauftritt | www.blm.de |
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an.
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de jure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Zulassung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern von Programmanbietern in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985.
- ↑ Präsident & Geschäftsführung, auf www.blm.de, aufgerufen am 5. Juli 2024.
- ↑ Art. 111a – Bürgerservice. Abgerufen am 13. Februar 2022.