Bayerische Ständeversammlung

Die Bayerische Ständeversammlung, ab 1848 Landtag, war das von 1819 bis 1918 bestehende Parlament des Königreichs Bayern und damit der Vorläufer des heutigen Bayerischen Landtags. Sie wurde aufgrund der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 eingerichtet und bestand aus zwei Kammern, der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten. König Maximilian I. Joseph eröffnete die erste Ständeversammlung am 4. Februar 1819 in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern feierlich mit einer Thronrede.