Bayerischer Staatsrat
Der Bayerische Staatsrat war ein Beratungsgremium der Könige von Bayern. Seine Mitglieder waren Staatsräte. Ab 1918 war Staatsrat ein Ehrentitel für höchste Ministerialbeamte. Seit 2010 ist Staatsrat der Titel des Amtschefs der Bayerischen Staatskanzlei und ranghöchstem bayerischen Ministerialbeamten.