Bayerisches Oberstes Landesgericht

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz in München und Außensenaten in Nürnberg und Bamberg ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern. Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG. 1935 durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst, wurde es nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichtet und hatte seinen Sitz in München. 2006 wurde es aufgelöst. Auf Initiative des Ministerpräsidenten Markus Söder beschloss der Bayerische Landtag 2018, das Gericht zum 15. September desselben Jahres wieder einzurichten.

  1. Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juli 2018 (GVBl, S. 545.); Vorgangsmappe zu Entwurf Drs. 17/22094