Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben

Das Bayerische Staatsministerium für Sonderaufgaben bestand von 1945 bis 1950 und hatte die Aufgabe, Richtlinien für die Entnazifizierung in Bayern zu erarbeiten sowie die praktische Durchführung des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus mit Hilfe von Spruchkammern zu organisieren. Vergleichbare Ministerien existierten auch in Hessen und Württemberg-Baden.

  1. Paul Hoser: Staatsministerium für Sonderaufgaben. In: Historisches Lexikon Bayerns. 11. Februar 2013, abgerufen am 26. Februar 2021.