Bedarfsverkehr
Bedarfsverkehr ist ein Begriff aus der Verkehrswissenschaft und bezeichnet eine Betriebsart des Verkehrs, bei der die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden.
Der Begriff „Bedarfsverkehr“ trifft auf viele Verkehrsformen zu, zum Beispiel:
- generell im Güterverkehr (Ausnahme Linienverkehr im Speditionsgewerbe, Frachtschifffahrtslinien und Fähren), auch im sogenannten Trampverkehr oder mit Frachttransportflugzeugen
- Flugzeug-, Bus- und Schiffs-Charter-Reisen
- Sonderzügen oder zusätzlich in die Takte des Linienverkehrs eingeschobenen Verstärkerfahrzeugen
- Sonderfahrdienste für Menschen mit Behinderungen
- Pendelbahn-Seilbahnen ohne Fahrplan oder Kleinseilbahnen, die von den Passagieren selbst gestartet werden
- Vergnügungseisenbahnen (Vergnügungseinrichtungen werden streng genommen nicht zu den Verkehrsmitteln gezählt)
- ↑ Sonderfahrdienst (SFD). In: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. 9. März 2020, abgerufen am 27. Mai 2020.