Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unter einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses versteht man im Arbeitsrecht die verschiedenen Möglichkeiten, unter denen ein Arbeitsverhältnis enden kann. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer im Regelfall ein bedeutsames Ereignis, weil sie ihre berufliche und wirtschaftliche Lebensgrundlage betrifft. Bei Normalarbeitsverhältnissen kann ein Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dieses bedeutsame Ereignis für längere Zeit nicht eintritt und er bestenfalls bis zu seiner Pensionierung am Arbeitsvertrag festhalten kann. Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und deshalb insbesondere beim Normalarbeitsverhältnis auf eine zeitlich unbefristete Dauer angelegt. Eine Beendigung setzt daher ein bestimmtes Ereignis voraus. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aus den verschiedensten Gründen ein Interesse daran haben, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz bestimmte Gestaltungsrechte vor, mit deren Hilfe die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses herbeigeführt werden kann.

  1. Hans Brox, Bernd Rüthers, Martin Henssler: Arbeitsrecht. 17., neu bearb. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019955-2, S. 155 (Google-Books).