Befähigungsausweis
Die Österreichische Jachtverordnung (JachtVO) beschreibt aktuell die Befähigungen und die Bedingungen.
Unterschieden wird:
- Befähigungsausweis Fahrbereich 1 – FA FB 1: Watt- oder Tagesfahrt
- Befähigungsausweis Fahrbereich 2 – FA FB 2: Küstenfahrt 20 Sm
- Befähigungsausweis Fahrbereich 3 – FA FB 3: Küstennahe Fahrt 200 Sm
- Befähigungsausweis Fahrbereich 4 – FA FB 4: Weltweite Fahrt
Als österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten gelten die vom Yachtsportverband und des Österreichischen Segel-Verband und vom Motorbootsportverband für Österreich für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Patente. Die entsprechenden kleineren Führerscheine in Deutschland sind Sportbootführerscheine, in der Schweiz Schiffsführerausweise und im Vereinigten Königreich Yachtmaster.
Diese Befähigungsausweise/Patente gelten nicht auf Binnengewässern. Das entsprechende Patent für Seen, Flüsse und Wasserstraßen (z. B. auch die Donau) ist das Schiffsführerpatent.
- ↑ RIS - BGBLA_2020_II_205 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004. Abgerufen am 9. April 2024.
- ↑ Österreichischer Segel-Verband: Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 PRO 2005. (PDF, 354 kB)
- ↑ Motorboot-Sportverband für Österreich: PRO 2004 Prüfungsordnung des Motorboot-Sportverbandes für Österreich. (PDF ( vom 3. August 2007 im Internet Archive), 1,1 MB)