Befehlsnotstand

Befehlsnotstand ist ein Begriff aus der Strafrechtsdogmatik.

Allgemeine deutsche gesetzliche Regelungen finden sich in § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) und § 35 StGB (entschuldigender Notstand). Beide Regelungen setzen voraus, dass einem Befehlsempfänger für den Fall, dass er einen (verbrecherischen) Befehl nicht ausführt, eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben droht. Bei Ausführung des Befehls bleibt der Befehlsempfänger dann aufgrund dieser Zwangslage straffrei.

  1. NS-Verbrechen, totalitäre Herrschaft und individuelle Verantwortlichkeit: Das Problem des sog. Befehlsnotstandes pdf, Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg, Themenheft 2008, abgerufen am 18. Mai 2017.