Behörde (Österreich)
Eine Behörde ist nach österreichischem Verfassungsverständnis eine Stelle, die von der Rechtsordnung ermächtigt ist, einseitig verbindliche Rechtsakte zu setzen (insbesondere aufgrund von Gesetzen), Anordnungen zu erlassen und diese allenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Sie ist also ein mit imperium ausgestattetes Organ.
Man unterscheidet nach den Organen die Verwaltungs- und die Gerichtsbehörden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Verwaltungsbehörden weitgehend weisungsgebunden sind, die Gerichtsbarkeit aber durch unabhängige Organe (Richter) erfolgt.
Nach dem in Art. 94 B-VG verankerten Prinzip der Trennung von Justiz und Verwaltung darf eine Behörde nicht gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbehörde sein.
- ↑ Behörde Austria-Forum, abgerufen am 7. Mai 2019
- ↑ Behördenorganisation Austria-Forum, abgerufen am 6. Mai 2019