Behandlungsfall
Der Behandlungsfall im ambulanten Versorgungsbereich ist in Deutschland eine gebührenrechtliche Definition des Behandlungszeitraums eines Patienten, die sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung von der Definition im Bereich der Privatabrechnung unterscheidet. In beiden Gebührenordnungen hängt die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen von diesen Definitionen ab, wenn der Leistungstext eine entsprechende Abrechnungsbestimmung enthält. Für den stationären Bereich in Deutschland siehe bei Krankenhausfinanzierung.