Beisitzer
Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht, bei Wahlen etc.) mitwirkt. Die Aufgabe eines Beisitzers besteht im Wesentlichen darin, ungeachtet des Inhalts einer Sache, eine allgemein korrekte und faire Beurteilung und fairen Verfahrensablauf sowie eine objektive Beurteilung des Vorganges sicherzustellen. Im österreichischen Disziplinarrecht, des Beamtendienstrechts u. a. fungiert ein(e) Bürgermeister(in) als „Beisitzer(in)“ in einer von der jeweiligen Landesregierung bestellten Disziplinarkommission.