Beitragssatzstabilität
Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen, welche im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern gelten und der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dienen. Vereinbarungen über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen sind so zu gestalten, dass die Leistungsausgaben die Beitragseinnahmen nicht überschreiten.