Bekanntgabe von Verwaltungsakten (Deutschland)

Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ist im deutschen Verwaltungsrecht die Eröffnung des Verwaltungsaktes gegenüber dem Betroffenen mit Wissen und Willen der Behörde.

  1. Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. rechtslexikon.net, abgerufen am 5. Juni 2018.