Bekanntgabe von Verwaltungsakten (Deutschland)
Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ist im deutschen Verwaltungsrecht die Eröffnung des Verwaltungsaktes gegenüber dem Betroffenen mit Wissen und Willen der Behörde.
- ↑ Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. rechtslexikon.net, abgerufen am 5. Juni 2018.