Bereitschaftsbetrieb
Der Bereitschaftsbetrieb oder Standby-Betrieb (auch Wartebetrieb) ist der Zustand eines technischen Gerätes, in dem die eigentliche Nutzfunktion temporär deaktiviert ist, aber jederzeit und ohne Vorbereitungen oder längere Wartezeiten wieder aktiviert werden kann. Für das Halten des Bereitschaftszustandes ist im Regelfall eine bestimmte, gegenüber dem Normalbetrieb reduzierte Leistungsaufnahme notwendig. Beispiele mit Bereitschaftsbetrieb sind unter anderem Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, DVD-Player und Computer. Der Schein-Aus ist ebenfalls ein Zustand mit Leistungsbedarf, der aber im Gegensatz zum Bereitschaftsbetrieb keine Nutzfunktion bereitstellt.
Die Ökodesign-Richtlinie der EU, die 2008 beschlossen wurde, 2010 in Kraft trat und 2014 verschärft wurde, begrenzt den Leistungsbedarf im Schein-Aus- und Bereitschaftsbetrieb. So dürfen Geräte im Schein-Aus nicht mehr als 0,5 Watt aufnehmen, Netzteile mit einer Leistung kleiner 50 Watt sogar nur 0,3 Watt. Wenn diese Geräte im Bereitschaftsbetrieb zusätzliche Funktionen erfüllen, z. B. die Uhrzeit anzeigen, dann dürfen sie 1 Watt aufnehmen.
- ↑ Christof Windeck: Ein-Watt-Verordnung. heise.de, 19. Januar 2009, abgerufen am 19. Mai 2014.
- ↑ Guidelines accompanying Commission Regulation (EC) No 1275/2008. (PDF) EuP-Netzwerk, Oktober 2009, archiviert vom am 6. Oktober 2022; abgerufen am 21. März 2014 (englisch).