Bergfreiheit

Die Bezeichnung Bergfreiheit, auch Bergbaufreiheit genannt, ist ein Begriff des Bergrechts. Er bezeichnet das vom Grundeigentum unabhängige und jedermann eingeräumte Recht, bestimmte Bodenschätze zu suchen und zu gewinnen, wobei der gesamte Vorgang durch Gesetze geregelt ist und unter staatlicher Aufsicht steht.

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