Bergwerkseigentum
Bergwerkseigentum ist ein Rechtsbegriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980; es bezeichnet eine Bergbauberechtigung. Das Bergwerkseigentum gewährt das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist in der Fläche begrenzt und gilt bis zur ewigen Teufe, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.