Bericht (Verwaltung)

Bericht ist in der öffentlichen Verwaltung die Mitteilung von einer nachgeordneten an eine übergeordnete Behörde. Das Wort stammt aus dem mittelhochdeutschen „beriht“ für „Mitteilung, Belehrung, Vertrag“. Ab 1522 tauchte es ersichtlich erstmals im Sinne von Benachrichtigung auf. Die Tätigkeit für die Erstellung des Berichts heißt Berichterstattung.

Die Verwaltungssprache lässt eindeutig Hierarchien erkennen, denn untergeordnete Behörden „berichten“, „legen vor“ oder „fragen an“ gegenüber übergeordneten Behörden, während übergeordnete Behörden gegenüber untergeordneten „entscheiden“, „überreichen“ oder „Stellung nehmen“. Von der vorgesetzten an die nachgeordnete Behörde wird die Mitteilung vor allem als Erlass oder Verfügung bezeichnet.

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 48
  2. Geschichts- und Altertumsforschende Gesellschaft des Osterlandes (Hrsg.), Mitteilungen der Geschichts- und Altertumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes, 1863, S. 51