Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ 2015

Das Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ war ein Antrag auf ein Volksbegehren zum Berliner Wohnraumversorgungsgesetz im Jahr 2015/2016. Trägerin war der Mietenvolksentscheid e. V., der mit dem Volksbegehren eine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung erreichen wollte. Nachdem das im begehrte Gesetz vom Berliner Senat im Jahr 2016 in weiten Teilen in einem eigenen Gesetzvorschlag ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort beschlossen worden war, betrachteten die Initiatoren ihr Anliegen als hinreichend aufgegriffen und verzichteten auf den Start des eigentlichen Volksbegehrens.

Die Bürgerinitiative engagierte sich weiterhin in Fragen der Wohnraumpolitik in Berlin und unterstützte sowohl den Mietendeckel als auch das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

  1. Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) vom 24. November 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 2015, Jg. 71, Nr. 25, S. 422)
  2. RBB: Berliner Mietenvolksentscheid ist abgesagt. Pressemitteilung. RBB, 18. Juni 2015, abgerufen am 3. Februar 2016.
  3. https://www.dwenteignen.de/impressum/ und https://www.dwenteignen.de/2019/09/3-10-richtig-deckeln-dann-enteignen/