Berliner Mobilitätsgesetz

Basisdaten
Titel:Berliner Mobilitätsgesetz
Kurztitel: MobG BE
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 5. Juli 2018 (GVBl. 2018, S. 464)
Inkrafttreten am: 18. Juli 2018
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein am 28. Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz, welches Maßnahmen vorschreibt, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln. Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems.

  1. Ulrich Zawatka-Gerlach: Rot-Rot-Grün beschließt das mobile Berlin. In: Tagesspiegel. 28. Juni 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
  2. juris GmbH: VIS BE § 1 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Zweck des Gesetzes | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 18.07.2018. Abgerufen am 19. August 2018.