Beruf

Ein Beruf ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228). Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist abzugrenzen vom umgangssprachlichen Ausdruck Job, der eine Tätigkeit zum Erwerb bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.

  1. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Vorschriften über Kurzberichterstattung im Fernsehen nach WDRG NW § 3a und RdFunkG NW § 3a im wesentlichen verfassungsgemäß - Unentgeltlichkeit der Berichterstattung bei berufsmäßig durchgeführten Veranstaltungen mit GG Art 12 Abs 1 unvereinbar: Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit durch Kurzberichterstattungsrecht aus Gemeinwohlgründen gerechtfertigt. 17. Februar 1998, archiviert vom Original am 9. Juli 2024; abgerufen am 22. Dezember 2025.