Berufsgrundbildungsjahr
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr an einer Berufsschule zu absolvieren.
In einigen Bundesländern ist es Pflicht, ein solches Jahr zu absolvieren, wenn die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt wurde.