Bescheid

Ein Bescheid ist ein offizielles Schriftstück, das die individuell-konkrete Anordnung oder Feststellung einer Behörde oder eines Gerichts beinhaltet. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.

In der Umgangssprache versteht man für nicht-staatliche Kontexte unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“) oder Kenntnis („Bescheid wissen“).

  1. Helmut Linhart, Der Bescheid: Form, Aufbau und Inhalt, 2017, S. 1
  2. DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 23. März 2022.