Besitz (Deutschland)
Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“). In Abgrenzung zum Eigentum meint der Besitz im juristischen Sinne die tatsächliche Innehabung einer Sache, während das Eigentum ein Recht an einer Sache begründet.
- ↑ Klaus Vieweg: Sachenrecht. 8., neu bearbeitete Auflage. München 2018, ISBN 978-3-8006-5696-7.