Betriebsbremsung

Unter einer Betriebsbremsung versteht man das beabsichtigte, vom Fahrzeugführer oder einer automatischen Fahr- und Bremssteuerung (z.B. Tempomat) veranlasste Abbremsen eines Fahrzeuges außerhalb von Gefahrensituationen.

Bei Straßenbahnen darf die Bremsverzögerung bei Betriebsbremsungen 2,0m/s2 nicht übersteigen.

  1. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. [VDV] (Hrsg.): Technische Regeln für die Bemessung und Prüfung der Bremsen von Fahrzeugen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) – Technische Regeln Bremsen – (TR Br). 19. Dezember 2008, 2.2.1 „Betriebsbremsung“, S. 9 (vdv.de [PDF; 302 kB]).
  2. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. [VDV] (Hrsg.): Technische Regeln für die Bemessung und Prüfung der Bremsen von Fahrzeugen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) – Technische Regeln Bremsen – (TR Br). 19. Dezember 2008, 5 „Grenzwerte für Bremsungen“, S. 27, Absatz 3 (vdv.de [PDF; 302 kB]).