Betriebskrankenkasse (Österreich)

Die Betriebskrankenkassen (BKKn) waren in Österreich bis zum 31. Dezember 2019 Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur für die Beschäftigten einzelner Betriebe einschließlich der pensionierten Beschäftigten sowie der anspruchsberechtigten Angehörigen und Hinterbliebenen zuständig waren. Mit 1. Jänner 2020 wurden aufgrund des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes die letzten verbleibenden Betriebskrankenkassen aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von der Österreichischen Gesundheitskasse, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien übernommen.

  1. § 718 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz in der Fassung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018.