Betriebspflicht
Betriebspflicht bedeutet die Verpflichtung des Betreibers einer Infrastruktur oder des Inhabers einer Genehmigung, den genehmigten bzw. vereinbarten Betrieb tatsächlich durchzuführen.
Betriebspflicht bedeutet die Verpflichtung des Betreibers einer Infrastruktur oder des Inhabers einer Genehmigung, den genehmigten bzw. vereinbarten Betrieb tatsächlich durchzuführen.