Beutekunst

Beutekunst nennt man zusammenfassend Kulturgüter, die sich eine Kriegspartei außerhalb ihres eigenen Territoriums als Kriegsbeute aneignet. Dies geschieht gewöhnlich, um sich persönlich oder den eigenen Staat zu bereichern, manchmal auch, um den Gegner zu demütigen. Oftmals ist der Kunstraub auch Ausdruck staatlicher Ideologie.

Beutekunst ist ein kulturelles Phänomen, das es als Folge von Kriegen seit jeher gegeben hat und das lange Zeit als völkerrechtlich legale Praxis galt. Bereits nach dem Ende der Napoleonischen Herrschaft beteiligte sich jedoch der Oberaufseher der Kunstschätze des Kirchenstaates Antonio Canova, der sich für die Rückführung der von Napoleon geraubten Kunstwerke einsetzte, aktiv an der Entwicklung des damals aufkommenden Rechtsbegriffs „Nationales Kulturgut“ und der damit verbundenen Vorstellung von dessen Schutzwürdigkeit gegenüber Zerstörung, Zerstreuung und Wegführung, wodurch insoweit die uneingeschränkte Gültigkeit des Beuterechts infrage gestellt wurde. Er war es auch, der in konsequenter Anwendung der von ihm aufgestellten Grundsätze 1816 dann umgekehrt die Restitution wenigstens eines Teils der 1622 als Kriegsbeute nach Rom verschleppten Handschriften der Bibliotheca Palatina nach Heidelberg, vorwiegend der Codices Palatini germanici, herbeiführte. Demgemäß verbietet Art. 56 der Haager Landkriegsordnung seit 1907 „jede Beschlagnahme, jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von derartigen Anlagen, von geschichtlichen Denkmälern oder von Werken der Kunst und Wissenschaft“ als Akt der militärischen Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 erkennt in ihrer Präambel an,

„… dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet …“

In der Rechtswissenschaft wird von der Beutekunst der Begriff der Raubkunst abgegrenzt. Unter Raubkunst verstehen Juristen Kulturgüter, die nicht kriegs-, sondern verfolgungsbedingt entzogen werden. Der Erwerb erfolgt unrechtmäßig oder auf moralisch fragwürdige Weise ausnahmslos von den Verfolgten eines Regimes. Das gilt vor allem für die NS-Raubkunst.

  1. Andreas Conrad: Kunsträuber Napoleon: Vor 200 Jahren kehrte die Quadriga zurück. Der Tagesspiegel, 11. Mai 2014.
  2. Vgl. Erik Jayme, Kunstwerk und Nation. Zuordnungsprobleme im internationalen Kulturgüterschutz (=Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse 1991, 3. Abhandlung). Winter, Heidelberg 1991, S. 18–27; Erik Jayme: Antonio Canova. Die politische Dimension der Kunst (Jahresgabe der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien). Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien, 2000; Erik Jayme: Antonio Canova (1757–1822) als Künstler und Diplomat. Zur Rückkehr von Teilen der Bibliotheca Palatina nach Heidelberg in den Jahren 1815 und 1816. Universitätsbibliothek Heidelberg, Heidelberg 1994; Erik Jayme, Yvonne zu Dona: Canova und die Tradition. Kunstpolitik am Päpstlichen Hof (Italien in Geschichte und Gegenwart, Band 26). Peter Lang, Frankfurt am Main 2006; Nicolas Schmitt, Bibliotheca Palatina – Verlust und Wiederkehr. Drei Beiträge zur Geschichte der Bibliotheca Palatina von ihrer Wegführung bis zur Restitution im 19. Jahrhundert. Universitätsbibliothek Heidelberg, Heidelberg 2024 , hier S. 12–16.
  3. Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn. Kunst und Politik im Dritten Reich. Übersetzt von Eric D. Lombert. Propyläen, 1999, S. 15.
  4. Beutekunst. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 5. Februar 2013, S. 4.