Bezirksgericht (DDR)
Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz.
Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz.