Bezirkstag (DDR)
Bezirkstage waren die Volksvertretungen der mittleren Verwaltungsebene in der DDR.
Nach der Auflösung der Länder auf Grund des von der Volkskammer am 23. Juli 1952 verabschiedeten Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik wurde die DDR in Ost-Berlin und 14 Bezirke gegliedert.
Die ersten Bezirkstage 1952 wurden aus bisherigen Abgeordneten der Landtage und aus den vom Landesausschuss der Nationalen Front benannten Abgeordneten gebildet.
Die folgenden Bezirkstage waren die in Scheinwahlen per Einheitsliste der Nationalen Front gewählte Legislative auf der Ebene der DDR-Bezirke; das zugehörige Exekutivorgan war der Rat des Bezirkes. Aufgrund des in der DDR herrschenden sogenannten Demokratischen Zentralismus (Zentralstaat) waren jedoch die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bezirke keinesfalls denen heutiger Landesparlamente auch nur annähernd vergleichbar.
- ↑ Abschnitt II. Der Bezirkstag, Ziffer 3 der Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke vom 24. Juli 1952. Im Gesetzblatt der DDR, Nr. 101 vom 29. Juli 1952, S. 621ff., Digitalisat.