Bildmarke
Eine Bildmarke ist eine Form der Marke, die aus graphischen Elementen, Abbildungen oder sonstigen bildlichen Darstellungen besteht. Die Schutzfähigkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, der neben anderen Merkenformen ausdrücklich „Abbildungen“ als schutzfähige Zeichen nennt.