Blattlinie

Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.

Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.

§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.

  1. Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.
  2. Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.
  3. Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011
  4. Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) (Memento vom 25. Juni 2017 im Internet Archive)