Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte

Der Bombenpaß – Ausweis für Fliegergeschädigte, Betreuungskarte für Fliegergeschädigte, Bombenschein oder ähnlich genannt, legitimierte den Inhaber während des Zweiten Weltkriegs als durch einen alliierten Bomben- bzw. Fliegerangriff Geschädigten. Er wies zugleich den Schädigungsgrad aus (leicht, mittel, total). Aufgrund des Bombenpasses ausgestellte Sonderbezugsscheine, Einkaufsausweise und ähnlich bezeichnete Dokumente berechtigten zum Bezug rationierter Verbrauchsgüter zur Deckung des Sofortbedarfs sowie zur Versorgung mit Wohnraum durch das Deutsche Wohnungshilfswerk.

Ein blauer Ausweis berechtigte Ausgebombte sechs Tage lang zu einer kostenlosen Versorgung mit Mahlzeiten aus Gaststätten oder fahrbaren Großküchen.

Nach der Kriegssachschädenverordnung wurde dagegen eine Entschädigung in Geld in Höhe der Wiederbeschaffungskosten gewährt, beispielsweise für Eigentümer eines im Luftkrieg beschädigten oder zerstörten Hauses.

  1. vgl. Rainer Seil: „In unserem Haus befinden sich insgesamt sieben Erwachsene und neun beziehungsweise im Herbst zehn Kinder.“ Wohnraumbewirtschaftung nach 1945 im Landkreis Bad Kreuznach (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche im Internet Archive ) Bad Kreuznacher Heimatblätter, Beilage zu Nr. 11/2015
  2. Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943, RGBl. I S. 127
  3. Verordnung zur Wohnraumversorgung der luftkriegsbetroffenen Bevölkerung vom 21. Juni 1943, RGBl. I S. 355.
  4. Erlass des Führers über die Errichtung des Deutschen Wohnungshilfswerkes vom 9. September 1943, RGBl. I S. 535.
  5. Hans Dieter Schäfer (Hrsg.), „Berlin im Zweiten Weltkrieg. Der Untergang der Reichshauptstadt in Augenzeugenberichten“, Piper-Verlag, Serie Piper Band 1357, überarbeitete Neuausgabe, München / Zürich, 1991, Einleitung „Berlin im Zweiten Weltkrieg“ von Hans Dieter Schäfer, S. 42