Brandabschnitt
Ein Brandabschnitt ist ein baulich abgegrenzter Bereich, der im Schadensfall (Brandfall) bestimmungsgemäß ausbrennt und somit keinen Brandüberschlag auf andere Brandabschnitte zulassen darf. Die Brandausbreitung auf angrenzende Abschnitte wird durch Brandwände verhindert.
Im Allgemeinen umfasst ein Brandabschnitt alle Geschosse eines Gebäudes. Die Brandwand wird in einem Zuge durch alle Geschosse durchgezogen (im Beispielbild die Trennung zwischen BA I und BA II). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Brandabschnitte auch versetzt gebildet werden (im Beispielbild die Trennung zwischen BA II und BA III), jedoch müssen dann die Decken und die Außenwände zwischen den versetzten Brandwänden feuerbeständig sein, um eine Brandausbreitung über die Trennung hinweg zu verhindern. Aus demselben Grund müssen Öffnungen in der Nähe der Brandabschnittstrennungen besondere Anforderungen erfüllen.