Branntweinsteuer
Die Branntweinsteuer war bis zum 31. Dezember 2017 eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zustand und die vom Zoll verwaltet wurde.
Die Branntweinsteuer war bis zum 31. Dezember 2017 eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zustand und die vom Zoll verwaltet wurde.