Breve (Schriftstück)

Breve (von lateinisch brevis, ‚kurz‘) bezeichnete ursprünglich jede kürzere Zuschrift.

Das Breve war in Italien und auf der iberischen Halbinsel eine Urkundenart, die keine dispositive Charta war, sondern eher zu den Beweisurkunden gehörte (Notitia). Es konnte sich auch um einen Auszug aus einem Polyptychon handeln, also um urbariale Aufzeichnungen. Kurzfassungen von Rechtstexten konnten ebenfalls so bezeichnet werden. Von Breve leitet sich das deutsche Wort „Brief“ ab.