Brokmerbrief

Der Brokmerbrief, fälschlicherweise oft auch als Brookmerbrief bezeichnet, gilt als ausführlichste friesische Rechtsquelle.

Von den beiden erhaltenen Exemplare wurden das ältere nach 1276 und das jüngere 1345 auf Friesisch niedergeschrieben. Die beiden Exemplare sind keine Abschriften voneinander, sondern gehen auf ein noch älteres, nicht mehr erhaltenes Exemplar zurück, das die brocmanni, die Einwohner des ostfriesischen Brokmerlandes, einer seinerzeit noch jungen Landesgemeinde, im 13. Jahrhundert verfasst hatten.

  1. W.J., filoloog/rechtshistoricus (Oudfries/Oudfries recht) Buma, Wilhelm Ebel: Das Brokmer Recht. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1965, ISBN 3-525-18151-5, S. 11.
  2. Brokmerbrief. Repertorium Fontium 2, 587. In: Geschichtsquellen.de. Bayerische Staatsbibliothek, 6. September 2012, abgerufen am 16. November 2017.