Bund Deutscher Mädel

Der Bund Deutscher Mädel (BDM), Vollbezeichnung Bund Deutscher Mädel in der Hitler-Jugend, war in der Zeit des Nationalsozialismus der weibliche Zweig der Hitlerjugend (HJ). Darin waren im Sinne der totalitären Ziele des NS-Regimes die Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren organisiert. Außerdem gab es in der Hitlerjugend den Jungmädelbund (JM) für 10- bis 14-jährige Mädchen. Diese Gruppen wurden im einfachen Sprachgebrauch auch „Kükengruppen“ genannt.

Aufgrund der ab 1936 gesetzlich geregelten Pflichtmitgliedschaft aller weiblichen Jugendlichen, sofern sie nicht aus „rassischen Gründen“ ausgeschlossen waren, bildete der BDM die damals zahlenmäßig größte weibliche Jugendorganisation der Welt mit 4,5 Millionen Mitgliedern im Jahr 1944.

  1. Reichsjugendführung der NSDAP (Hrsg.): Mein Dienst. Merkbuch der Hitler-Jugend 1938–1939, Kapitel „Organisation der HJ“, S. 36.
  2. § 1 Abs. 2 Nr. 4 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugenddienstverordnung) vom 25. März 1939 (RGBl. I S. 710)
  3. § 1 Abs. 2 Nr. 3 der Jugenddienstverordnung
  4. Klaus 1998, S. 86.