Bundesärztekammer

Bundesärztekammer
(Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)
(BÄK)
Rechtsform nicht eingetragener Verein
Gründung 18./19. Oktober 1947
Sitz Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Zweck Berufsvertretung aller Ärzte in Deutschland
Vorsitz Klaus Reinhardt
Mitglieder 17 Landesärztekammern
Website bundesaerztekammer.de

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Ihr voller Name lautet Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern).

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern ist keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sitz der Bundesärztekammer ist Berlin (im Ortsteil Charlottenburg).

Die BÄK entstand im Jahr 1947 als Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland.

Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern ist die BÄK ein Zusammenschluss von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterstützt die Landesärztekammern, wobei sie mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahrnimmt. Daneben sind der Bundesärztekammer auch unmittelbare gesetzliche Aufgaben zugewachsen, etwa im Rahmen der Qualitätssicherung, der Transfusions- oder der Transplantationsmedizin.

  1. Eckhard Nagel: Das Gesundheitswesen in Deutschland. Strukturen, Leistungen, Weiterentwicklung. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-7691-3220-5, S. 325.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): Tätigkeitsbericht 2015. S. 45.