Bundeseisenbahnvermögen

Bundeseisenbahnvermögen
— BEV —
Staatliche Ebene Bund
Rechtsform nicht rechtsfähiges Sondervermögen
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Verkehr
Gründung 1994
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Winfried Thubauville, Präsident
Bedienstete ca. 1.400
Netzauftritt www.bev.bund.de
Bonn
Berlin
Frankfurt am Main
Saarbrücken
Hannover
Hamburg
Karlsruhe
Stuttgart
München
Nürnberg
Köln
Essen
  Hauptverwaltung (Bonn)
  Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle
  Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen
  Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen
  Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist eine deutsche Behörde, die mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als sog. „Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland“ mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung geschaffen wurde (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform. Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).

Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV. In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter. Die Wirtschaftsführung unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.

  1. Die Bahnreform (Memento vom 3. März 2013 im Internet Archive), abgerufen am 4. April 2013
  2. Bundeseisenbahnvermögen - Homepage - Stabwechsel beim Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 30. Mai 2024.
  3. Wir über uns - Das Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 21. Juni 2024.
  4. An der Weiche des Wahnsinns. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 11, 15./16. Januar 2011, S. 27.