Bundeseisenbahnvermögen
| Bundeseisenbahnvermögen — BEV — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Rechtsform | nicht rechtsfähiges Sondervermögen |
| Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Verkehr |
| Gründung | 1994 |
| Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
| Behördenleitung | Winfried Thubauville, Präsident |
| Bedienstete | ca. 1.400 |
| Netzauftritt | www.bev.bund.de |
Hauptverwaltung (Bonn) Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle |
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist eine deutsche Behörde, die mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als sog. „Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland“ mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung geschaffen wurde (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform. Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).
Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV. In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter. Die Wirtschaftsführung unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.
- ↑ Die Bahnreform ( vom 3. März 2013 im Internet Archive), abgerufen am 4. April 2013
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Homepage - Stabwechsel beim Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 30. Mai 2024.
- ↑ Wir über uns - Das Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 21. Juni 2024.
- ↑ An der Weiche des Wahnsinns. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 11, 15./16. Januar 2011, S. 27.